Welche Änderungen bringt das neue Pflegestärkungsgesetz?

Über das brandaktuelle Thema der Pflegestärkungsgesetze informierte am 10.11.2015 Sandra Schmeink, Expertin von der Pflegekasse der AOK NordWest – Geschäftsstelle Bocholt, das interessierte Publikum unseres Vereins im November. Die 1. Stufe der Pflegestärkung ist bereits am 1.1.2015 in Kraft getreten und hatte eine Anhebung vieler Leistungssätze bzw. einige neue Leistungen mit sich gebracht. Diese stellte die Expertin vor. Eine kurze Übersicht dieser Leistungssätze kann im Büro während der Öffnungszeiten abgeholt werden. In der inzwischen beschlossenen 2. Stufe wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind nun 5 Pflegegrade für die Bereiche Mobiliät, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird per Gesetz automatisch in das neue System übergeleitet. Niemand muss einen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. So wird für die Betroffenen unnötiger zusätzlicher Aufwand vermieden. Dabei gilt: Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, erhalten diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang, die allermeisten erhalten sogar deutlich mehr.

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