Was regeln Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht?

Großes Interesse hatten die Rekener, verschiedenen Alters, zu Patientenverfügungen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten. Auf Einladung unseres Vereins stand die langjährige Rekener Hausärztin, Dr. Mariele Averkamp, dem Publikum zu diesen Themen Rede und Antwort.  

 

Denn als volljähriger Mensch ist man es ja gewohnt, seine Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen und eigenverantwortlich zu regeln, so Averkamp. Wenn wir aber durch einen Unfall oder eine Krankheit – z.B. eine Demenzerkrankung – nicht mehr selbst dazu in der Lage sind, wünschen wir uns Wege, dass unser Wille in unserem Sinne umgesetzt wird.  Averkamp wies die Anwesenden darauf hin, dass dies jedoch nicht automatisch geschieht!  

 

Ehepartner und nahe Angehörige dürfen nicht allein aufgrund ihres Verwandtschaftsverhältnisses rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Dritte können für volljährige Menschen nur dann rechtsverbindlich entscheiden, wenn sie zuvor dafür legitimiert wurden. Dies muss im Falle einer Patientenverfügung sowie einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung schriftlich erfolgen – benötigt aber nicht die Beurkundung durch einen Notar. Durch eine abgegebene Erklärung kann nachweislich sichergestellt werden, dass der Wille eines Betroffenen auch in den Situationen Berücksichtigung findet, in dem er seine Wünsche nicht mehr äußern kann. Liegt keine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vor, ist der behandelnde Arzt letztendlich immer in der Pflicht, alles in seiner Macht stehende für den nicht mehr äußerungsfähigen Patienten zu tun.  

 

Vordrucke und weitere Informationen wie Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung am Besten verfasst werden können und Informationen welche Punkte dabei besonders beachtet werden müssen, erhalten Sie montags zwischen 15 und 17 Uhr zu der Sprechzeit des Büros „Leben im Alter in Reken e.V.“. Das Büro befindet sich im Innenhof des Rekener Rathauses, gegenüber der Polizeiwache.

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