Unsichere Sicherheit – Nachdenken über die Vorsorge für unseren letzten Lebensabschnitt

Bericht über die Informationsveranstaltung mit Mariele Averkamp, Allgemeinmedizinerin und Fachärztin für Innere Medizin und Palliativmedizin

 

 

 

Am Dienstag, 13.06.2017, gab Frau Dr. Averkamp im Verein „Leben im Alter in Reken e.V.“ den mehr als 60 Interessenten einfühlsam in ihrem Referat „Unsichere Sicherheit – Nachdenken über die Vorsorge für unseren letzten Lebensabschnitt“ Einsicht in die Planung der Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt.

 2009 wurde ein Gesetz zur Patientenverfügung vom Bundestag verabschiedet; es besagt, dass eine von einem einwilligungsfähigen Menschen verfasste Patientenverfügung für den Fall des späteren Verlustes der Einwilligungsfähigkeit verbindlich ist. Dabei muss die konkrete, aktuelle, gesundheitliche Situation Berücksichtigung finden. Fehlt die schriftliche Verfügung, führen sein mutmaßlicher Wille oder mündliche Äußerungen zu einer Entscheidungsfindung. Nicht autorisierte Angehörige dürfen nicht automatisch als Bevollmächtigte tätig werden. Eine rechtzeitige intensive Beratung des entscheidungsfähigen Menschen in gesunden Tagen mit Angehörigen und Freunden erleichtert so die Planung der letzten Lebenslage.

Im Krankheitsfall muss jede medizinische Maßnahme einem vernünftigen Therapieziel dienen; das Therapieziel und der Weg dahin benötigt die Einwilligung des Patienten. Lehnt dieser die Behandlung ab, klärt ihn der Arzt über die Folgen der Nichtbehandlung auf und muss seinen Willen respektieren. Ist der Patienten nicht mehr einwilligungsfähig, ist die Aussage einer Patientenverfügung für den Arzt bindend; sie unterliegt keiner Reichweitenbeschränkung, muss allerdings genau auf den konkreten Krankheitsfall zutreffen. Ist die Behandlungssituation nicht genau beschrieben, gilt die Ermittlung des mutmaßlichen Willens. Vor Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung oder in ein Krankenhaus darf keine Patientenverfügung eingefordert werden. Auch der Wille von Kindern und Jugendlichen in der letzten Lebensphase muss beachtet werden.

Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist die Vorsorgevollmacht, deren Gültigkeitsbeginn zeitlich beschrieben werden muss. Man entscheidet sich für einen eigenbestimmten Vorsorgebevollmächtigten; dieser gilt als Person seines Vertrauens. Juristisch ist er einem gesetzlich bestellten Fremdbetreuer gleichgestellt. Die Verfügung eines Patienten ist höhergestellt als die Gewissensfreiheit eines Arztes. Bei unterschiedlichen Auffassungen in einem Betreuungsfall können die Familiengerichte zur Entscheidung angerufen werden.

 

Hier einige praktische Anregungen:

 

Hilfreich ist der Aufbau eines Netzwerks von Personen, die im plötzlichen Notfall zuhause dem Patienten zur Seite stehen.
Computerpasswörter kann man einem guten Bekannten anvertrauen.
Der Ort der Bestattung könnte – quasi als letzten Liebesdienst – so gewählt werden, dass die Hinterbliebenen damit zurechtkommen und einen Platz zum Trauern haben.

Vorausbestimmungen wie die Versorgungs-, Gesundheits- und Krankheitsplanung sind für den Patienten kaum machbar und lösen berechtigte Ängste und Zweifel aus.  Aus dieser Unsicherheit heraus resultiert die geringe Akzeptanz einer Patientenverfügung.

In Zukunft soll es erlaubt sein, bei der Aufnahme in eine Einrichtung von qualifizierten, aber wildfremden Leuten mit einem vorgegebenen Fragebogen den Patienten zur Vorsorgeplanung bindend zu befragen, dabei muss nicht der selbst gewählte Betreuer anwesend sein. Eine fragliche Methode, wenn man die „aufregende“ Ausnahmesituation bedenkt.
 

 

Der Bundestag hat mit der jüngsten Reform des Arzneimittelgesetzes legalisiert, dass nicht einwilligungsfähige Menschen an klinischen Studien zur Erprobung von Medikamenten teilnehmen können, die ihnen persönlich keinen therapeutischen Nutzen bringen, aber belastend und riskant sein können. Vor dieser Grenzüberschreitung haben viele unermüdlich gewarnt. Widerstand regt sich zurzeit in allen gesellschaftlichen Schichten.
Der Abschluss des Vortrages hat Ratlosigkeit und Empörung bei den Zuhörern ausgelöst. Trotzdem: Eine wichtige, hilfreiche und zum Nachdenken führende Veranstaltung.

 

 

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