Pflegehilfsmittel u. haushaltsnahe Dienstleistungen
Frau Müzeyyen Isik, Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen, Pflegedienstleitung und Pflegefachkraft zeigte in ihrem Infovortrag auf, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige gibt und wo diese Leistungen beantragt werden können.
Die Infoveranstaltung vom 22.09.2026 „Pflegehilfsmittel/Haushaltsnahe Dienstleistungen“ wurde von 36 Personen besucht.
- Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Krankenkasse finanziert ärztlich verordnete Behandlungs-pflege (Wundversorgung, Insulin, Kompression sowie Stoma- oder Katheter-Versorgung, Medikamentengabe, etc.)
- Welche Kosten werden von der Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse finanziert je nach Pflegegrad z.B. Grundpflege, Betreuung, Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Tagespflege und Entlastungsleistungen, technischen Hilfsmittel (Greifzange, Badewannensitz, Duschstuhl, Haltegriffe, Pflegebett, Geländer etc.), Wohnumfeld-Anpassung (bis zu 4.180€ je Maßnahme; z.B. niedriger Duscheinstieg, Rampe etc.)
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes findet man alle anerkannten Hilfsmittel. Man zahlt aber auch Eigenanteile und wenn etwas anderes gewünscht wird, als das Standartprodukt, muss man die Mehrkosten selbst tragen.
Wichtig:
Vor der Beantragung klären, ob das Angebot anerkannt ist, welche Rechnung die Pflegekasse akzeptiert und welches Budget noch verfügbar ist. Antrag stellen, Zusage der Pflegekasse abwarten.
Viele Pflegedienste bieten auch haushaltsnahe Dienstleistungen mit an.
Das kann sein: Begleitung zum Einkauf/Arzt, Gesellschaft, Hilfe im Haushalt beim Waschen, Putzen etc. Der Entlastungsbetrag von mtl. 131€ ist dazu allerdings schnell verbraucht.
Ab Pflegegrad 2 kann das Jahresbudget der Verhinderungs- u. Kurzzeitpflege für die Bezahlung bzw. und bei Voraussetzungen bis 40 % ungenutzte Pflegesachleistungen mit eingesetzt werden.
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