
„Vorsorge treffen!? Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung u. Patientenverfügung“
Der Infovortrag am 24.03.2026 wurde vom 36 Personen besucht.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
Herr Brugger, Rechtlicher Betreuer und Assessor beim Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V. Heidener Str. 42, Borken, gab einige Fallbeispiele, bei denen ersichtlich wurde, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen. Eine erteilte Vorsorgevollmacht gibt jedem die Sicherheit, dass eine Person des Vertrauens nach den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend entscheiden kann, wie man es selbst entschieden hätte. Es ist aber wichtig frühzeitig über seine Wünsche und über das was man nicht möchte mit dem Vollmachtnehmer zu sprechen und es entsprechend hinterlegen. Im medizinischen Sinn kann die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung erweitert werden. Die Vorsorgevollmacht und auch eine Patientenverfügung bleiben aber im eigenen Besitz. Es sollte nur kommuniziert werden, wo sie im Bedarfsfall zu finden ist. So ist sichergestellt, dass sie sowohl vernichtet als auch geändert werden kann, wenn sich die Umstände ändern.
Vordrucke und eine Broschüre, um die wichtigsten Fakten nachzulesen, kann man auf der Internetseite beim Kreis Borken herunterladen oder auch bei mir im Büro im VerBIZ in Reken abholen. C. Rösing, Tel. 02864 944-370
Bei Fragen gibt Herr Brugger, Tel. 02861 89236-15, gern Auskunft oder vereinbart einen Beratungstermin (Mo-Do. von 10 – 12 Uhr). Bei Bedarf können auch die Unterschriften beim Kreis Borken getätigt und beglaubigt beglaubig werden.
Dann hat eine neutrale Stelle bestätigt, dass die Unterschrift selbst geleistet wurde und dass die Pers. zum Zeitpunkt der Unterschrift noch geschäftsfähig war.
Weitere Informationsveranstaltungen finden von 17:30-19:30 Uhr beim Rotkreuz-Zentrum, Röntgenstr. 6, Borken, statt: (Anmeldung unterTel.:02861 89 23 60)
Di.: 14.04.2026; Di.: 12.05.2026; Di.: 09.06.2026; Di.: 14.07.2026; Di.: 08.09.2026;
Di.: 13.10.2026; Di.: 10.11.2026; Di.: 08.12.2026
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Internetseiten:
www.betreuungsverein-borken.de und www.kreis-borken.de
>Unser Kreis > Gesundheit/Soziales > Soziales > Betreuung und Vorsorge

Weitere Veranstaltungen




