Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


In diesem Vortrag am 27.02.2024, der von 38 Personen besucht wurde, gab Lena Schlamann, 


Sozialplanung - Kreis Borken, wertvolle Informationen, unter welchen Voraussetzungen und für


welche Leistungen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125  bei den Pflegekassen abrufbar ist.

 

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 – 5 wissen diesen Betrag gar nicht zu nutzen, da diese Leistung


der Pflegeversicherung nicht, wie das Pflegegeld monatlich von allein auf‘ s Konto überwiesen


wird.

 

Wenn man das Glück hat einen Pflege- oder Haushaltsdienst mit freien Kapazitäten zur


Unterstützung im Haushalt zu finden, reichen die 125  nur für gut 3 Std. im Monat.

 

Daher ist eine vertraute Person aus der „Nachbarschaft/Bekanntschaft“, die ehrenamtlich


gegen eine Aufwandsentschädigung Hilfe bietet, für 10 Std. oder mehr zu bekommen.


Wichtig, die Person muss von der Pflegekasse anerkannt sein. D.h. sie muss bestätigen, dass


keine Verwandtschaft 2. Grades besteht, dass sie nicht im gleichen Haushalt lebt oder als


Pflegeperson eingetragenen ist und ehrenamtlich tätig ist.


Außerdem muss sie zur Qualifikation entweder einen Pflegekurs besucht haben, oder - und das


ist neu seit 2024 - die Pflegeperson muss der Pflegekasse schriftlich bestätigen, dass sie sich


den Inhalt der Broschüre „Nachbarschaftshilfe“ durchgelesen hat.


 

Unter folgendem Link kann man die Broschüre herunterladen:


https://broschuerenservice.nrw.de/mags/shop/Nachbarschaftshilfe_-_Tipps_und_Informationen_f%C3%BCr_Helfende
 

 

Weitere Informationen findet man auf den Seiten:

 

pflege-kreis-borken.de oder unter:



https://nachbarschaftshilfe.nrw/


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von Cilly Rösing 3. Oktober 2025
Sicher unterwegs mit dem E-bike/Pedelec (45 Minuten Theorie, 45 Minuten fahrpraktische Übungen und anschließend eine Ausfahrt durch Groß Reken ) Iris Röckinghausen und Julia Nöthling von der Verkehrswacht Borken begrüßten am 09.09.2025, 10 Teilnehmer zum theoretischen Teil. Zunächst machten sie anhand von der diesjährigen leider hohen Unfalltodstatistik deutlich, dass das Tragen von Fahrradhelmen, reflektierenden Kleidungstücken, vorausschauendes Verhalten und ein absolut verkehrssicheres Fahrrad im Straßenverkehr für einen Radfahrer lebensnotwendig sind. Dann gaben sie Auskunft über Änderungen in der Straßenverkehrsordnung. Das Fahrrad ist, so kann man allgemein formulieren, nicht mehr dem Fußgänger gleichgestellt, sondern aufgrund seiner Schnelligkeit jetzt ein Fahrzeug, also eher dem Auto gleichgestellt. Es fährt auf der Straße, es sei denn es gibt die blauen Fahrradschilder: (Radweg, gemeinsamer Rad-Gehweg oder getrennter Rad-/Gehweg) die die Benutzung des Radweges zwingend vorschreiben. Bei weißen Zusatzschild unter einem Gehwegschild – für Radfahrer frei – ist die Nutzung freigestellt. Im Zweifel, bei wenig Platz innerorts, die Fahrbahn benutzen! Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern einen Mindestabstand von 1,5 m halten, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 2 m. Radfahrer sollten aber auf 3-Meter-Wegen, wenn eine Hofeinfahrt oder eine Seitenstraße kommt, Platz machen, damit ein Autofahrer auch überholen kann. In Beispielfilmchen zeigte sie eindrucksvoll auf, dass Radfahrer leicht in den „Toten Winkel“ eines Autofahrers geraten können. Daher ist es wichtig, als Radfahrer selbstbewusst zum Bsp. im Kreisverkehr mittig auf der Fahrbahn zu fahren (und nicht nur ganz am Rand), um von Autofahrern gut wahrgenommen und nicht abgedrängt zu werden. Danach gab es ein paar praktische Übungen zum Umschauen und bremsen bei dem die Teilnehmer ihr Reaktionsvermögen testen konnten. Im Anschluss ging es auf eine Tour durch Groß Reken und es wurde an mehreren Knotenpunkten bzw. Kreisverkehren, die beste Vorgehensweise, zum sicheren abzubiegen, oder zum sicheren Wechseln von Straße auf dem Radweg, besprochen. An alle Radfahrgruppen in Reken: sprecht doch Frau Iris Röckinghausen gerne an, um mit der eigenen Gruppe so ein E-bike-Training durchzuführen. Es gibt immer was zu lernen! Kreispolizeibehörde Borken Direktion Verkehr - Verkehrsunfallprävention Burloer Straße 91 46325 Borken Telefon +49 (28 61) 900-6145 Fax +49 (28 61) 900-60 09 CN-Pol 07 651 6145 Mobil +49 174 68 56 117 Iris.Roeckinghausen@polizei.nrw.de VDVSB.Borken@polizei.nrw.de Wer in Reken eine gefährliche Stelle für Radfahrer melden möchte, kann kann dies gern unter der folgenden Mail-Adresse angeben: https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-einen-hinweis-geben
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