Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe


In diesem Vortrag am 27.02.2024, der von 38 Personen besucht wurde, gab Lena Schlamann, 


Sozialplanung - Kreis Borken, wertvolle Informationen, unter welchen Voraussetzungen und für


welche Leistungen der Entlastungsbetrag in Höhe von 125  bei den Pflegekassen abrufbar ist.

 

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 – 5 wissen diesen Betrag gar nicht zu nutzen, da diese Leistung


der Pflegeversicherung nicht, wie das Pflegegeld monatlich von allein auf‘ s Konto überwiesen


wird.

 

Wenn man das Glück hat einen Pflege- oder Haushaltsdienst mit freien Kapazitäten zur


Unterstützung im Haushalt zu finden, reichen die 125  nur für gut 3 Std. im Monat.

 

Daher ist eine vertraute Person aus der „Nachbarschaft/Bekanntschaft“, die ehrenamtlich


gegen eine Aufwandsentschädigung Hilfe bietet, für 10 Std. oder mehr zu bekommen.


Wichtig, die Person muss von der Pflegekasse anerkannt sein. D.h. sie muss bestätigen, dass


keine Verwandtschaft 2. Grades besteht, dass sie nicht im gleichen Haushalt lebt oder als


Pflegeperson eingetragenen ist und ehrenamtlich tätig ist.


Außerdem muss sie zur Qualifikation entweder einen Pflegekurs besucht haben, oder - und das


ist neu seit 2024 - die Pflegeperson muss der Pflegekasse schriftlich bestätigen, dass sie sich


den Inhalt der Broschüre „Nachbarschaftshilfe“ durchgelesen hat.


 

Unter folgendem Link kann man die Broschüre herunterladen:


https://broschuerenservice.nrw.de/mags/shop/Nachbarschaftshilfe_-_Tipps_und_Informationen_f%C3%BCr_Helfende
 

 

Weitere Informationen findet man auf den Seiten:

 

pflege-kreis-borken.de oder unter:



https://nachbarschaftshilfe.nrw/


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