Wie läuft das mit den Pflegegraden?

Am Dienstag, 11.07.2017 referierte Lisa Döbbeld auf Einladung unseres Vereins zum Thema „Die neuen Pflegegrade“ im Nebengebäude des Vereins- und Bildungszentrums. Denn durch das neue Pflegestärkungsgesetz sind die alten Pflegestufen durch die 5 Pflegegrade ersetzt worden, was insbesondere für Patienten mit einer Demenz klare Vorteile birgt.

 

Lisa Döbbeld ist Gesundheits- und Krankenpflegerin und studierte Pflegewissenschaftlerin (B.A) bei der Pflegewerkstatt des Caritasverbandes Borken und berät Rekener in Pflegesituationen.

 

Häufige wenden sich Ratssuchende an Sie, wenn es darum geht, Angehörige vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet werden sollen um Leistungen aus der Pflegekasse zu erhalten.

 

Dann gilt es den seit 1.1.2017 neu definierten Begriff der Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Angehörige dauerhaft (mindestens 6 Monate) Hilfe von anderen Menschen benötigen und dadurch in den Bereichen

- Mobiliät (z.B. Einschränkungen beim Laufen oder Aufstehen),

- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. bei dementiellen Erkrankungen, Vergesslichkeit oder wenn es schwerfällt, dem Gespräch zu folgen),

- Verhaltensweisen (z.B. Depressionen oder Ängste),

- Selbstversorgung (z.B. Einschränkungen bei der Körperpflege oder Ernährung),

- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Unterstützung bei Einnahme von Medikamenten, Insulininjektionen oder Anziehen der Kompressionsstrümpfen) und

- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (z.B. Einschränkungen bei der Freizeitgestaltung und Kontaktpflege zu Verwandten und Bekannten)

beeinträchtigt ist.

 

Auch berät Döbbeld unabhängig, welche Leistungen einem zustehen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Dazu zählen je nach anerkanntem Pflegegrad Beratungen und Schulungen, Pflegekurse, Unterstützung bei der häuslichen Pflege, Pflegegeld, Entlastungsleistungen, Zuschüsse zur Tagespflege, Zuschüsse zur Verhinderungspflege, Zuschüsse zur Kurzzeitpflege, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, Technische Hilfsmittel, Absicherungen für die Pflegeperson oder auch Zuschüsse zur Unterbringung in Altenhilfeeinrichtungen, Wohngruppen. Auch die Beratung zu Hospiz- und Palliativversorgung gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

 

Die ausführliche Beratung durch Frau Döbbeld ist – wenn ein Pflegegrad vorliegt! – kostenlos. Grundsätzliche Fragen können jedoch kostenlos am Telefon beantwortet werden.

 

Lisa Döbbeld ist erreichbar unter der Telefonnummer 02864/886 19 10.

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