Frau Gudula Decking (M.A.),
Koordination Pflegeberatung und Heimaufsicht beim Kreis Borken, hat in dem Vortrag „Leistungen der Pflegeversicherung“ am 11.02.2020 um 16 Uhr, erläutert, ab wann man Leistungen der Pflegeversicherung bekommen kann, welche Leistungen, außer dem Pflegegeld, noch von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgerufen werden können.
Dass auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich ist, wenn man sich die Pflege mit einem Pflegedienst teilt.
Dass zur Pflege zuhause auch zusätzlich noch die Möglichkeit besteht, Tagespflege in Anspruch zu nehmen, damit die Angehörigen entlastet werden. Den Unterschied von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erläutert und erklärt, wer den Entlastungsbetrag abrufen darf und für was er eingesetzt werden kann.
Dass ein Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen besteht.
Viele Informationen zum Thema Pflege findet man auf der Internetseite des Kreises Borken: www.pflege-kreis-borken.de
Dieser Vortrag ist auf großes Interesse gestoßen, der Raum war mit 58 Zuhörern komplett gefüllt.
gez. C. Rösing