Gudula Decking (M.A), Koordinatorin Pflegeberatung und
Heimaufsicht beim Kreis Borken, machte zuerst den
Unterschied zwischen Hilfsbedürftigkeit und
Pflegebedürftigkeit klar.
Die Infoveranstaltung: „Der Weg zum Pflegegrad –
Begutachtung durch den medizinischen Dienst“ am
23.042024 wurde von 30 Personen besucht
Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, eine Person also
alltäglich personelle Unterstützung benötigt, bspw. um aus
dem Bett zu kommen, zu essen oder sich zu waschen und
diese Einschränkungen länger als ein halbes Jahr andauern,
dann sollte man bei der Pflegekasse (extra Abteilung der
Kr.-Kasse) um Zusendung eines Antrages auf Pflegegrad
bitten. Diesen füllt man aus, unterschreibt und schickt ihn
zurück.
Dann kommt der MDK ins häusliche Umfeld. Die
Pflegeperson sollte bestenfalls mit dabei sein und
Unterlagen, wie Medikamentenplan, vorhandene Hilfsmittel,
aktuelle Arztberichte mit Diagnosen, ggfs. der
Schwerbehindertenaus, der Personalausweis, die KV-Karte
sowie Notizen als Gedankenstütze, wobei pers. Hilfe
benötigt wird, sollten bereitliegen. Beurteilt wird die
Selbständigkeit, die Mobilität/Beweg-lichkeit, die
Selbstversorgung und die kognitiven Fähigkeiten.
Im Einzelnen stellt der Gutachter vielen Fragen
(standardisiertes Verfahren) und macht sich Notizen. Das
Ergebnis der Begutachtung wird schriftlich durch ein
ausführliches Pflegegutachten zugeschickt.
Dieses sollte man sofort überprüfen und ggfs. innerhalb der
Widerspruchfrist mit genauer Begründung widersprechen,
falls an einem oder mehreren Punkten etwas falsch beurteilt
worden ist.
Link zum ausführlichen Podcast (Hörbeitrag) zu diesem Thema: https://pflege-kreis-borken.de/index.php?id=18544&L=0
Richtlinien der Pflegebegutachtung:
https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/begutachtungs-richtlinien.html