Der Weg zum Pflegegrad – Begutachtung durch den medizinischen Dienst

Gudula Decking (M.A), Koordinatorin Pflegeberatung und

 

Heimaufsicht beim Kreis Borken, machte zuerst den

 

Unterschied zwischen Hilfsbedürftigkeit und

 

Pflegebedürftigkeit klar.

 

 

Die Infoveranstaltung: „Der Weg zum Pflegegrad –

 

Begutachtung durch den medizinischen Dienst“ am

 

23.042024 wurde von 30 Personen besucht

 

Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, eine Person also


alltäglich personelle Unterstützung benötigt, bspw. um aus

 

dem Bett zu kommen, zu essen oder sich zu waschen und

 

diese Einschränkungen länger als ein halbes Jahr andauern,

 

dann sollte man bei der Pflegekasse (extra Abteilung der

 

Kr.-Kasse) um Zusendung eines Antrages auf Pflegegrad

 

bitten. Diesen füllt man aus, unterschreibt und schickt ihn

 

zurück.

 

 

Dann kommt der MDK ins häusliche Umfeld. Die

 

Pflegeperson sollte bestenfalls mit dabei sein und

 

Unterlagen, wie Medikamentenplan, vorhandene Hilfsmittel,

 

aktuelle Arztberichte mit Diagnosen, ggfs. der

 

Schwerbehindertenaus, der Personalausweis, die KV-Karte

 

sowie Notizen als Gedankenstütze, wobei pers. Hilfe

 

benötigt wird, sollten bereitliegen. Beurteilt wird die

 

Selbständigkeit, die Mobilität/Beweg-lichkeit, die

 

Selbstversorgung und die kognitiven Fähigkeiten.

 

Im Einzelnen stellt der Gutachter vielen Fragen

 

(standardisiertes Verfahren) und macht sich Notizen. Das

 

Ergebnis der Begutachtung wird schriftlich durch ein

 

ausführliches Pflegegutachten zugeschickt.

 

 

Dieses sollte man sofort überprüfen und ggfs. innerhalb der

 

Widerspruchfrist mit genauer Begründung widersprechen,

 

falls an einem oder mehreren Punkten etwas falsch beurteilt

 

worden ist.

 

Link zum ausführlichen Podcast (Hörbeitrag) zu diesem Thema: https://pflege-kreis-borken.de/index.php?id=18544&L=0

 

Richtlinien der Pflegebegutachtung:

https://md-bund.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/begutachtungs-richtlinien.html

 

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