Vor mehr als 40 Besuchern gab Frau Dr.
Averkamp in ihrem einfühlsamen Vortrag einen guten Einblick in das Thema „Ganzheitliche palliative Versorgung“.„Die Hospizarbeit und die
Palliativmedizin sind wesentliche Stränge in der Betreuung, Behandlung und Begleitung von Schwerstkranken und sterbenden
Patienten“, so Dr. Averkamp. „Sie beschleunigt und verlängert nicht, sie will die bestmögliche Lebensqualität und eine
subjektive Leidensminderung herbeiführen.“Darauf hat jeder Schwerstkranke und Sterbende einen gesetzlichen Anspruch. Die palliative Versorgung richtet
sich nach der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) formulierten Kernbedürfnisse Schwerstkranker und sterbender Menschen, die so
lauten:
• Im Sterben nicht alleine gelassen werden, sondern an einem vertrauten Ort inmitten vertrauter Menschen zu sterben
•Im Sterben nicht unter starken körperlichen Beschwerden, z.B. leiden zu müssen
•Die Regelung der letzten Dinge
•Das Stellen der Sinnfrage und das Erörtern der Frage nach dem Danach.
Palliativpflege und Palliativmedizin betrachtet das Sterben als Leben bis zuletzt, ein natürlicher Vorgang, der weder verkürzt noch
verlängert wird.Diese Versorgung kann zuhause, im Pflegeheim, im Krankenhaus auf einer Palliativstation in einem Tageshospiz
oder in einem Hospiz mit dem Einsatz von Ärzten, Pflegekräften, Psycho- und Physiotherapeuten und Angehörigen geschehen. In dieser schwierigen
Situation brauchen die Handelnden von Fachleuten (Beauchanp und Childress) entwickelte hohe Prinzipien:Das Fürsorgeprinzip, dem Patienten
Gutes zu tun, das Nichtschadensprinzip, dem Patienten keinen Schaden zuzufügen, das Prinzip der Autonomie, das
Recht auf Selbstbestimmung und das Gerechtigkeitsprinzip, das Vermeiden von Diskriminierung und gleiche Verteilung knapper
Ressourcen.Die stetig wachsende Hospizarbeit, besonders der ambulant Hospizdienst ist stark ehrenamtlich geprägt. Geschulte Freiwillige
betreuen Sterbende zuhause, auch zunehmend in stationären Einrichtungen wie Altenheimen. Tageshospize entlasten durch palliativmedizinische Begleitung die
Angehörigen.Im Krankenhaus eingerichtete Palliativstationen versorgt und umsorgt Fachpersonal die Schwerkranken so, dass sie
wieder nach Hause entlassen werden können. In schwierigen Fällen gibt es im Anschluss daran in
vielen Kreisen und Städten die spezialisierte, ambulante, palliative Versorgung, kurz SAPV.Hausärzte, Palliativmediziner, Palliativpflegedienste
und ambulante Hospizdienste stellen rund um die Uhr die Versorgung an 7 Tagen in der Woche die Versorgung
sicher.Diese Versorgung muss vom Hausarzt verschrieben werden. Das eigenständige, stationäre Hospiz erbringt palliativmedizinische
Leistungen, wenn kein Krankenhaus mehr nötig und eine häusliche Versorgung nicht möglich ist.Finanziert wird der Hospizaufenthalt durch die Krankenkasse,
Eigenanteilen und Spenden. Töten auf Verlangen gehört nicht zum Hospizdienst und zur Palliativmedizin.G.-M. Möller