Rechtliche Betreuungen

Der Vorsitzende des Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V., Wolfgang Fuchs, war am vergangenen Dienstag auf Einladung unsers Vereins im RekenForum um über die rechtliche Betreuung zu informieren. Fuchs nahm in seinem Vortrag zu den jüngsten Diskussionen in der ARD-Sendung „Maischberger“ Stellung und dementierte die vor allem in der 1. Sendung zu diesem Thema gemachten Äußerungen. „Schwarze Schafe mag es in jedem Berufsfeld geben, aber der Gesetzgeber hat ganz klare Voraussetzungen für das Bestellungsverfahren für einen Betreuer und seine Rechte vorgegeben“, so Fuchs. Diese Voraussetzungen erläuterte er den insgesamt 32 Zuhörerinnen und Zuhörern eingehend.

In der Regel seien es körperliche, geistige oder auch psychische Einschränkungen, die dazu führten, dass eine Person das normale Leben nicht mehr meistern könne und ihr ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt würde, beispielsweise bei Demenz- oder Alkoholerkrankungen, oder bei anderen psychischen Krankheiten. „Doch mit Entmündigung - dieses Wort geistert noch immer in den Köpfen vieler Menschen herum - hat die gesetzliche Betreuung nichts mehr zu tun”, sagt Fuchs.Das war nicht immer so. Vor dem 1. Januar 1992 konnten Erwachsene, die ihre Angelegenheiten selbst nicht oder nur mangelhaft in den Griff bekamen, entmündigt werden, indem ihnen ein Vormund zugewiesen wurde. Menschen, die heute unter gesetzlicher Betreuung stehen, verlieren dank der Gesetzesänderung nicht mehr ihr Selbstbestimmungsrecht. Sie bleiben mündige Bürger - die Betreuung soll sie lediglich in wichtigen Lebenslagen unterstützen das Leben nach eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten. Hierauf legt Fuchs besonderen Wert. Der Betreuer soll den Wünschen des Betreuten nachkommen – soweit sie realistisch sind. Dabei muss dem Betroffenen aber auch ein Recht auf die Erfahrung zugestanden werden, dass er mit seinem Wunsch, z.B. in einer eigenen Wohnung leben, scheitert.Man muss auch nicht besorgt sein: Niemand erhält ohne eigene Anhörung einen Betreuer. Auch dies sei gesetzlich vorgeschrieben und wäre ansonsten rechtswidrig. Die Bestellung eines Betreuers erfolgt - wie in vielen Fällen - auf Antrag des Betroffenen oder auch von Amts wegen. Als Betreuer kommen ein Familienangehöriger oder eine sonstige nahestehende Person in Betracht. Die ehrenamtlichen Betreuer erhalten lediglich eine jährliche Aufwandsentschädigung von pauschal 323 €, höhere Kosten müssen ansonsten nachgewiesen werden. Steht ein ehrenamtlicher Betreuer nicht zur Verfügung kann die Betreuung auch durch eine juristische Person oder einen selbstständigen Betreuer erfolgen. Hier werden die Betreuungssätze gerichtlich festgesetzt.(hier würde ich gerne das Schaubild „wer kann Betreuer sein“ einfügen)Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht immer, längstens jedoch für 7 Jahre, befristet. Das für Reken zuständige Betreuungsgericht befindet sich beim Amtsgericht Borken.Fuchs weist die Zuhörer auch noch einmal darauf hin, das Betreuer keine Allmachtsfunktion besitzen, sondern immer andere Stellen, wie Gerichte bzw. den durch sie bestellten Rechtspfleger einbezogen sind. Betreuer treffen keine eigenmächtigen Entscheidungen, wie den Verkauf eines Hauses. Auch hier muss das Gericht einbezogen werden.Augenzwinkernd fügt er hinzu „vor dem Betreuer muss man sich selten fürchten – häufiger jedoch vor den eigenen Angehörigen, die sich um ihr Erbe sorgen“. Und sollte man mit seinem Betreuer auf Dauer nicht zurecht kommen, ist es auch möglich, den Betreuer zu wechseln.

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