SATZUNG des Vereins „ Leben im Alter in Reken e.V.“

 

§ 1 Name und Sitz

 

Der Verein führt den Namen „ Leben im Alter in Reken e.V.“

Der Verein hat seinen Sitz in 48734 Reken.

Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Ziel und Zweck des Vereins

 

Hauptziel des Vereins ist die Hilfe zur Selbsthilfe, um älteren Mitbürgern ein möglichst langes selbstbestimmtes Leben am Ort ihrer Wahl zu ermöglichen.

 

Des Weiteren soll umfassend über bestehende Angebote für ältere Menschen informiert werden, die entsprechenden Angebote untereinander vernetzt und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

 

Der Gedanke des Dialogs der Generationen untereinander soll ausdrücklich gefördert werden.

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft und Beitrag

 

Dem Verein können alle natürlichen oder juristischen Personen beitreten, die den Zweck des Vereins unterstützen und die Satzung anerkennen.

Die Mitgliedschaft muss beim Vorstand schriftlich beantragt werden; der Austritt muss schriftlich drei Monate vor Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag; die Beitragshöhe wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen; bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder keine Anteile aus dem Vereinsvermögen; dieses wird dann einer als wohltätig anerkannten Vereinigung zur Verfügung gestellt .

 

§ 4 Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung;

 

§ 5 Der Vorstand

 

Der Gesamtvorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und fünf Beisitzern; der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellv. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Schriftführer; diese sind auch die gesetzlichen Vertreter des Vereins. Jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist einzeln zur Vertretung des Vereins nach außen berechtigt. Dem Gesamtvorstand obliegt die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. 

Der Vorstand wird auf 2 Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Über jede Sitzung des Vorstandes wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt

Der gewählte Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht dem Vorstand übertragen sind. Sie muss mindestens 1x jährlich erfolgen.

Die Mitgliederversammlung wird schriftlich per Post vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen und Angabe der Tagesordnung einberufen. Die schriftliche Einladung der Mitglieder wird ersetzt durch die Bekanntgabe in der örtlichen Tageszeitung mit einer Frist von sechs Wochen.

Auf der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme; es gilt die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder  außer bei Beschlüssen, die eine Satzungsänderung oder die Vereinsauflösung beinhalten; hier ist 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand sowie die Kassenprüfer und nimmt den Jahres- und Kassenbericht entgegen. Sie entlastet den Vorstand

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand allein oder auf schriftlichen Antrag von 7 Mitgliedern innerhalb von 2 Monaten einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.

Die Tagesordnung und die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten. Diese ist von dem/der Vorsitzenden oder der/des Stellvertreter/in und dem/der Schriftführer/in oder dessen/deren Stellvertreterin zu unterzeichnen. Das gilt auch für die Protokolle der Vorstandssitzungen.

 

§ 7 Auflösung des Vereins

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den CBF-Ortsverein Reken e.V.

 

§ 8 In-Kraft-Treten

 

Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

Reken, 3.11.2005

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Leben im Alter

in Reken e.V.

Overbergstraße 11

48734 Reken / Maria Veen

 

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