„Vorsorge treffen!? Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung u. Patientenverfügung“

 

Jeder Mensch kann durch Unfall, Behinderung oder Erkrankung in die Situation kommen, dass er seine persönlichen Angelegenheiten für sich selbst nicht mehr regeln kann. Aber – Ehegatten oder volljährige Kinder – können nicht automatisch für die Betroffene oder den Betroffenen entscheiden. Was dann?
 

Herr Brugger, Rechtlicher Betreuer und Assessor beim Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V. Heidener Str. 42, Borken, gab am 16.05.2023 an 32 Interessierten einige Fallbeispiele, bei denen ersichtlich wurde, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen.
Eine erteilte Vorsorgevollmacht gibt jedem die Sicherheit, dass für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann, eine Person des Vertrauens entsprechend alles regeln kann, wie man es selbst gern getan hätte. Damit das aber gut funktionieren kann, sollte man frühzeitig über seine Wünsche und über das was man nicht möchte sprechen und entsprechend hinterlegen. Im medizinischen Sinn kann die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung erweitert werden.
Die Vorsorgevollmacht und auch eine Patientenverfügung bleiben aber im eigenen Besitz. Es sollte nur kommuniziert werden, wo sie im Bedarfsfall zu finden ist. So ist sichergestellt, dass sie sowohl vernichtet als auch geändert werden kann, wenn sich die Umstände ändern.


Vordrucke und eine Broschüre, um die wichtigsten Fakten nachzulesen, kann man beim Kreis Borken herunterladen oder auch im Büro im VerBIZ in Reken abholen. C. Rösing, Tel. 02864 944-370
 

Bei Fragen gibt Herr Brugger, Tel. 02861 89236-15, gern Auskunft oder vereinbart einen Beratungstermin (Mo-Do. von 10 – 12 Uhr). Bei Bedarf werden auch die Unterschriften unter der Vorsorgevollmacht vom Betreuungsverein beglaubigt!

 

Weitere Informationsveranstaltungen finden in 2023 beim Rotkreuz-Zentrum statt: (Röntgenstr. 6, Borken) Di. 08.08. + Di. 12.09. + Di. 10.10. + Di. 14.11. + Di. 12.12.2023 jeweils von 17:30 – 20:30 Uhr. (Anmeldung unter Tel.:  02861 89 23 60)

 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Internetseiten:
 

www.betreuungsverein-borken.de und www.pflege-kreis-borken.de

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