Entlastungsbetrag und Nachbarschaftshilfe

In diesem Vortrag am 27.02.2024,

der von 38 Personen besucht wurde,

gab

Lena Schlamann, 

Sozialplanung - Kreis Borken,

 

wertvolle Informationen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Leistungen der Entlastungsbetrag in Höhe von

125 bei den Pflegekassen abrufbar ist.

 

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 – 5 wissen diesen Betrag gar nicht zu nutzen, da diese Leistung der Pflegeversicherung nicht, wie das Pflegegeld monatlich von allein auf‘ s Konto überwiesen wird.

 

Wenn man das Glück hat einen Pflege- oder Haushaltsdienst mit freien Kapazitäten zur Unterstützung im Haushalt zu finden, reichen die 125 nur für gut 3 Std. im Monat.

 

Daher ist eine vertraute Person aus der „Nachbarschaft/Bekanntschaft“,

die ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung Hilfe bietet, für 10 Std. oder mehr zu bekommen.

Wichtig, die Person muss von der Pflegekasse anerkannt sein. D.h. sie muss bestätigen, dass keine Verwandtschaft 2. Grades besteht, dass sie nicht im gleichen Haushalt lebt oder als Pflegeperson eingetragenen ist und ehrenamtlich tätig ist.

Außerdem muss sie zur Qualifikation entweder einen Pflegekurs besucht haben, oder - und das ist neu seit 2024 - die Pflegeperson muss der Pflegekasse schriftlich bestätigen, dass sie sich den Inhalt der Broschüre „Nachbarschaftshilfe“ durchgelesen hat.

 

Unter folgendem Link kann man die Broschüre herunterladen:

https://broschuerenservice.nrw.de/mags/shop/Nachbarschaftshilfe_-_Tipps_und_Informationen_f%C3%BCr_Helfende
 

 

Weitere Informationen findet man auf den Seiten:

 

pflege-kreis-borken.de oder unter:

https://nachbarschaftshilfe.nrw/

 

 

Erklaerung_Nachbarschaftshilfe.pdf
PDF-Dokument [175.9 KB]

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