Ca. 40 interessierte Bürger sind der Einladung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Reken, Frau Sabine Rentmeister, und des Vereins „Leben im Alter in Reken e.V.“ gefolgt, um sich beim Vortrag der Referentin Catharina Hansen von der Verbraucherzentrale NRW über legale ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten zu informieren.
Geschätzt arbeiten in deutschen Haushalten weit über 100.000 osteuropäische Haushalts- und Betreuungskräfte in meist nicht regulären Beschäftigungsverhältnissen. Vermittlungsagenturen versprechen eine Rund-um-die Uhr-Betreuung, die legal nicht möglich ist. Häufig arbeiten die Kräfte 7 Tage in der Woche, - inkl. nächtlicher Rufbereitschaft. Oft wissen die Haushalte nicht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und eingehalten werden müssen. Legale Lösungen sind wegen des bürokratischen Aufwandes unbeliebt.
Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte erledigen zunächst Aufgaben der klassischen Hauswirtschaft: Kochen, Waschen, Putzen, Einkaufen, aber auch pflegerische Alltagshilfen wie An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Körperpflege und Ähnliches. Soziale Betreuung wie Spaziergänge, Spielen, Unterhaltung und Ähnliches werden übernommen. Medizinische Behandlungspflege erfolgt ausschließlich durch ausgebildete Fachkräfte. Sie leben mit im Haushalt und werden beköstigt.
Frau Hansen stellte 3 legale Beschäftigungsmöglichkeiten vor. Beim Modell 1 ist der Haushalt der Arbeitgeber und somit bei der Arbeit weisungsberechtigt. Er ist dafür verantwortlich, dass die Vorschriften des deutschen Arbeitsrechtes bei den Regelungen für Mindestlohn, Kranken und Urlaubsgeld, Steuern und Sozialversicherungen eingehalten werden. Die ZAV, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit, hilft kostenlos bei der Suche nach Fachkräften.
Beim Modell 2, dem sogenannte Entsendungsmodell, ist die Haushaltshilfe im Ausland angestellt und wird zu einem Arbeitsauftrag nach Deutschland „entsandt“. Das organisieren in der Regel deutsche Agenturen gegen Vermittlungsgebühren . Dieses Modell ist maximal zwei Jahre legal möglich. Eine genaue Kontrolle der Verträge sowohl der ausländischen Firma als auch der Agentur ist unbedingt einzuhalten. Es ist darauf zu achten, ob die Haushaltshilfe im Ausland tatsächlich sozialversicherungspflichtig angestellt ist (Die sogenannte A1-Bescheinigung dafür ist oft gefälscht).
Im Modell 3 bieten selbständige Haushalts- und Betreuungskräfte mit uneingeschränkter Dienstleistungsfreiheit ihre Dienste an. Das Gewerbe muss im Ausland angemeldet und dem deutschen Gewerbeamt mitgeteilt werden. Sie dürfen nicht den Weisungen des Arbeitgebers, des Haushaltes, unterworfen werden. Bei diesem Modell findet man oft verbotene Scheinselbständigkeiten, die hohe Geldnachforderungen nach sich ziehen können.
Das Fazit des Vortrags kann so grob zusammengefasst werden:
Es gibt einen grauen Markt und auf Anbieterseite finden sich viele schwarze Schafe.
Mögliche rechtliche Probleme sind nicht ausreichend bekannt – weder bei Verbrauchern, noch bei Anbietern, den sogenannten Stakeholdern.
Es gibt nur geringes Problembewusstsein bei Verbrauchern und Multiplikatoren Die Grenzen des Betreuungsmodells wie Versorgung während Ruhezeiten, Sprachschwierigkeiten, Qualifikation,
Organisationsaufwand, Urlaubs-und Krankenvertretung usw. werden häufig verschwiegen. Die Versorgungsform eignet sich nicht für jede Pflegesituation, was häufig verschwiegen wird. Häufig
bestehen falsche Erwartungen der Haushalte, auch bedingt durch den leichtfertig gebrauchten Begriff „24h Betreuung“.