Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

So wichtig ist eine Vorsorgevollmacht

Am vergangen Dienstag, 09.10.2018, erläuterte die Rekenerin Martina Korte in einem bis auf den letzten Platz gefüllten Seminarraum die Wichtigkeit der verschiedenen Erklärungen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung. Martina Korte ist Rechtliche Betreuerin und Beraterin beim Betreuungsverein Borken.

Zum Einstieg schilderte Sie die Situation, dass ein älterer Herr und seine Tochter in einem Haus leben. Beide haben ein sehr gutes Verhältnis und haben sich in vielen Gesprächen darüber verständigt, was der Vater, falls er mal nicht mehr selbst entscheiden kann, für Vorstellungen und Wünsche hat. Eines Tages bricht der Vater bewusstlos zusammen und muss ins Krankenhaus. Dort wird die Tochter nach einer Vorsorgevollmacht gefragt. Da nichts Schriftliches festgehalten wurde, wird das Gericht informiert, dass ein Betreuer bestellt werden muss. Die Tochter darf nichts entscheiden. Streng genommen, erhält die Tochter aufgrund fehlender Erklärungen nicht einmal Auskünfte zum Gesundheits­zustand ihres Vaters. Anhand des Beispiels wird klar: Rechtzeitige Vorsorge ist unbedingt zu empfehlen! Denn die Aussage: „Dafür habe ich doch meinen Ehepartner und meine Kinder!“ ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wer keine Vorsorge getroffen hat, erhält einen gerichtlich bestimmten Betreuer. Dieser muss nicht ein Familienmitglied sein, sondern kann ein fremder Dritter sein, dessen Tätigwerden dann auch zu vergüten ist.

Abhilfe bieten hierbei die Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung.

Und die Frage, nach einer Vorsorgevollmacht ist nicht nur im Alter interessant. Auch junge Menschen über 18 können nach einem Unfall in den Zustand geraten, Entscheidungen z.B. zu einer Operation oder dem weiteren Behandlungsweg durch Bewusstlosigkeit nicht mehr treffen zu können. Ohne Vollmacht können auch die Eltern oder Geschwister nichts entscheiden. Daher ist eine Vorsorgevollmacht als Volljähriger in jeden Fall wichtig!

Mit einer Vorsorgevollmacht gibt man einer oder mehreren Personen des Vertrauens die Vertretungsmacht, für sich im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können. Man erteilt die Vorsorgevollmacht durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der oder den ausgesuchten Personen. Man sollte nur Personen bevollmächtigen, die das uneingeschränkte Vertrauen genießen. Diese Erklärung dient der Vermeidung einer durch das Betreuungsgericht eingerichteten rechtlichen Betreuung.

Man kann seine Vorsorgevollmacht in Form einer Generalvollmacht erteilen. Die bevollmächtigte Vertrauensperson ist dann ermächtigt, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten zu vertreten. Man kann die Vollmacht jedoch auch auf bestimmte Aufgabenbereiche beschränken.

Für die rechtliche Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht ist es erforderlich, dass sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Vollmachtgeber und auch die Personen des Vertrauens als Vollmachtnehmer geschäftsfähig sind.

Grundsätzlich reichen die Schriftlichkeit und Ihre Unterschrift für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht aus.

Um die Akzeptanz der Bevollmächtigung gegenüber Dritten zu erhöhen, kann die Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigt lassen (nur bei einem Notar oder der Beurkundungsstelle beim Kreis Borken). Mit der Beglaubigung wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt.

Solange man geschäftsfähig ist, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen werden.

Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken hat zu diesem Thema die Broschüre "Vorsorge treffen" erstellt, hierin finden sich zahlreiche Beispiele und Erläuterungen zur Formulierung der jeweiligen Vollmacht. Diese liegt auch im Beratungsbüro unseres Vereins aus und kann kostenlos ausgegeben werden.

Sollten Sie den Vortrag verpasst haben: Der Betreuungsverein Borken bietet monatlich regelmäßig, am 2. Dienstag eines Monats von 18:30 – 20:30 Uhr den Vortrag im Kreishaus Borken zum Thema Vollmachten an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Betreuungsvereins Borken: www.betreuungsverein-borken.de

Nach ihrem Vortrag stand Frau Korte noch zur Beantwortung von individuellen Fragen der Zuhörer zur Verfügung.

 

Hier finden Sie uns

Leben im Alter

in Reken e.V.

Overbergstraße 11

48734 Reken / Maria Veen

 

Unsere Öffnungszeiten sind:

Tagesüber erreichen Sie uns hier:

Montag - Freitag

09:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag - Donnerstag

14:00 bis 16:00 Uhr

Frau Cäcilia Rösing 

Haupt-/Schulverwaltungsamt
Rentenangelegenheiten
Seniorenbeauftragte
Sekretariat OGS/Ferienhaus
im Vereins- und Bildungszentrum -
Hauptgebäude
Overbergstraße 11

Telefon: 02864/944-370
Fax: 02864/944-299
E-Mail schreiben

 

 

 

 

 

Bei Rückfragen ausserhalb der Dienstzeiten

siehe Kontakte

 

Druckversion | Sitemap
© Leben im Alter in Reken e.V.